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Was macht ein Ingenieurbüro?
Ein Ingenieurbüro berät, plant, leitet an, überwacht und prüft. Es arbeitet unabhängig und ist zur Neutralität verpflichtet. An der Ausführung des Werkes nimmt es selbst nicht teil. Das Ingenieurbüro arbeitet treuhändisch für seinen Auftraggeber.
Ingenieurbüros sind auf vielen (technischen) Fachgebieten zu finden: technische Physik, technische Chemie,
Haustechnik, Elektrotechnik, Installationstechnik, Maschinenbau, Messtechnik, Informatik, ...
Ingenieurbüros sind hochqualifizierte Spezialisten. Der Befähigungsnachweis, den ein Inhaber eines Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) erbringen muss ist der strengste in der österreichischen Gewerbeordnung (GewO).
Gemäß §134 Abs. 1 GewO (1994), in der geltenden Fassung, umfasst der Gewerbeumfang von Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) folgende grundlegende Tätigkeitsbereiche:
• Die Beratung
• Die Verfassung von Plänen
• Berechnungen und Studien
• Die Durchführung von Untersuchungen
• Überprüfungen und Messungen
• Die Ausarbeitung von Projekten
• Die Überwachung der Ausführung von Projekten
• Die Abnahme von Projekten
• Die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der projektbezogenen Rechnungen
• Die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten.
Ein Ingenieurbüro ist zudem gemäß §134 Abs. 2 der Gewerbeordnung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt. Nach §33 Abs. 1 GewO darf die Prüfung und Überwachung von Anlagen, Einrichtungen und Gegenständen, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt, durch ein Ingenieurbüro im Rahmen des Fachgebietes vorgenommen werden.
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